Verkehrsstrafrecht

Sie werden beschuldigt, eine Verkehrsstraftat begangen zu haben oder haben einen
Strafbefehl oder eine Anklage erhalten?

Wir verteidigen Sie im Verkehrsstrafrecht – etwa bei Fahrerflucht, Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs oder fahrlässiger Körperverletzung.

Wir helfen bei …

Ermittlungsverfahren

Wir übernehmen Ihre Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren und prüfen frühzeitig Möglichkeiten einer Verfahrenseinstellung.

Strafbefehl und Anklage

Wir vertreten Sie bei Strafbefehlen, Anklagen und in der gerichtlichen Hauptverhandlung.

Führerschein und Fahrerlaubnis

Wir beraten Sie zu drohendem Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis und weiteren Auswirkungen auf Ihren Führerschein.

Kommunikation mit Behörden

Wir übernehmen die Korrespondenz mit Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht und Sachverständigen.

Warum Sie uns wählen sollten …

Langjährige Expertise

Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Verkehrsstrafrecht und kennen die besonderen Risiken für Fahrerlaubnis, Beruf und Alltag.

Individuelle Verteidigung

Wir prüfen Ihren Fall persönlich, erklären die nächsten Schritte verständlich und entwickeln eine Verteidigungsstrategie passend zu Ihrer Situation.

Schnelle Reaktion

Gerade im Verkehrsstrafrecht ist frühes Handeln wichtig. Wir reagieren zügig und vertreten Ihre Interessen konsequent.

Persönlich und digital

Die Beratung kann persönlich vor Ort oder auf Wunsch digital erfolgen.

Hinweis: Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernehmen wir auf Wunsch die Korrespondenz und Kostenabwicklung mit Ihrer Versicherung.