Verkehrsstrafrecht
Sie werden beschuldigt, eine Verkehrsstraftat begangen zu haben oder haben einen
Strafbefehl oder eine Anklage erhalten?
Wir verteidigen Sie im Verkehrsstrafrecht – etwa bei Fahrerflucht, Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs oder fahrlässiger Körperverletzung.
Wir helfen bei …
Ermittlungsverfahren
Wir übernehmen Ihre Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren und prüfen frühzeitig Möglichkeiten einer Verfahrenseinstellung.
Strafbefehl und Anklage
Wir vertreten Sie bei Strafbefehlen, Anklagen und in der gerichtlichen Hauptverhandlung.
Führerschein und Fahrerlaubnis
Wir beraten Sie zu drohendem Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis und weiteren Auswirkungen auf Ihren Führerschein.
Kommunikation mit Behörden
Wir übernehmen die Korrespondenz mit Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht und Sachverständigen.
Warum Sie uns wählen sollten …
Langjährige Expertise
Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Verkehrsstrafrecht und kennen die besonderen Risiken für Fahrerlaubnis, Beruf und Alltag.
Individuelle Verteidigung
Wir prüfen Ihren Fall persönlich, erklären die nächsten Schritte verständlich und entwickeln eine Verteidigungsstrategie passend zu Ihrer Situation.
Schnelle Reaktion
Gerade im Verkehrsstrafrecht ist frühes Handeln wichtig. Wir reagieren zügig und vertreten Ihre Interessen konsequent.
Persönlich und digital
Die Beratung kann persönlich vor Ort oder auf Wunsch digital erfolgen.
Hinweis: Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernehmen wir auf Wunsch die Korrespondenz und Kostenabwicklung mit Ihrer Versicherung.
Sie benötigen Verteidigung im Verkehrsstrafrecht?
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir prüfen den Tatvorwurf, besprechen mögliche Risiken für Fahrerlaubnis, Beruf und Alltag und entwickeln eine Verteidigungsstrategie, die zu Ihrer Situation passt. Gerade bei Strafbefehl, Anklage oder drohender Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine frühzeitige anwaltliche Prüfung wichtig.
Weitere Schwerpunkte unserer Kanzlei sind Verkehrsunfallrecht, Verkehrsbußgeldsachen und Autokaufrecht.